Götz-Georg von Randow ist seit 1996 Rechtsanwalt in Berlin.
Götz-Georg von Randow ist seit 1996 Rechtsanwalt in Berlin. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht
berät und vertritt er v.a. Arbeitgeber im Bereich Kirche und Diakonie in allen Fragen des
individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Rechtsanwalt von Randow ist ehrenamtlich tätig im Landesvorstand der
Johanniter-Unfall-Hilfe Landesverband Berlin-Brandenburg
und in der Tarifkommission der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
Nach dem Studium an der Freien Universität Berlin absolvierte er das Referendariat am Kammergericht.
Neben dem Referendariat war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivil- und Zivilprozessrecht
an der Humboldt Universität Berlin (Prof. Dr. Paulus) tätig.